Infektionsschutzgesetz

Die FDP Fraktion im Bundestag und unsere Bundestagsabgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht haben angekündigt heute im Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz der Regierung abzulehnen und das unter anderem aus den folgenden Gründen: Der Entwurf von CDU, CSU und SPD schafft keine Rechtssicherheit, er ignoriert weiterhin die  Parlamente er stellt der Regierung einen Blankoscheck aus und ist vor allem aus rechtlicher Sicht „handwerklich“ schlecht gemacht. 
Die FDP Fraktion im Bundestag hat aber auch einen konstruktiven und aus meiner Sicht deutlich Verfassungskonformeren Gegenentwurf eingebracht, dieser sieht vor die Infektionslage in drei Stufen zu definieren: Normale Infektionslage, dynamisches Infektionsgeschehen und nationale Gesundheitsnotlage. Für jede dieser Stufen, wäre dann genau festgelegt, welche Maßnahmen zulässig, zweckdienlich und zielführend sind. Zur Abwägung sollen mehr Kriterien berücksichtigt werden als die reinen Infektionszahlen. Des Weiteren sieht der  Entwurf auch einen Anspruch auf Entschädigung für  Betriebe oder auch zum Beispiel Kultureinrichtungen vor, die aufgrund dieser Gesetzesgrundlage schließen müssen.
Und bei aller wirklich berechtigter Kritik an diesem Gesetzentwurf, muss man aber auch eines ganz deutlich sagen: Ein Vergleich mit einem Ermächtigungsgesetz wie im dritten Reich ist völlig daneben und eine nicht hinnehmbare Verharmlosung dieser Verbrechen.