Schreiben an Landrat Heimerl zu Corona-Maßnahmen

Die Antworten auf meine letzte Anfrage haben ergeben, dass bereits viele Anregungen die ich mit der Anfrage bezweckt habe, zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden sind. Beispielsweise ein Testkonzept für die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen oder die Umstellung auf die Bundeseinheitliche Software „SORMAS“ zur Kontaktnachverfolgung  im Gesundheitsamt. Jedoch haben unsere Anfragen auch Lücken und Problemstellungen aufgezeigt, die immer noch bestehen.

Als besonders kritische Punkte sehen wir dabei zum einen, dass es nach unserem Kenntnisstand derzeit keine verbindlichenVorgaben für das Tragen von FFP2-Masken durch das Personal in stationären Pflegeheimen im Landkreis gibt, auch für externe Therapeuten, die Patienten in den Pflegeheimen versorgen, gibt es keine verbindliche Regelung zum tragen von FFP2-Masken. Gerade mit der seit heute geltenden FFP2-Maskenpflicht im Handel und ÖPNV, ist es doch niemandem zu vermitteln warum hier ein höherer Schutzstandard gilt, als für die besonders schutzbedürftigen Menschen in Pflegeheimen.

Des weiteren beobachten wir seit längerer Zeit das Versorgungskonzept des InnKlinikum Altötting-Mühldorf kritisch in Bezug auf die Erstversorgung von Covid-Patienten und Patienten mit Covid-Symptomen ausschließlich in der Mühldorfer Notaufnahme. Und das obwohl Covid-Patienten ohnehin auch in den Kliniken Altötting und Burghausen stationär versorgt werden.Dieses Konzept führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der Notaufnahme in Mühldorf und wird zu einer immer weiter zunehmenden Belastung für das dortige Personal, welches ja nach wie vor alle anderen Notfallpatienten versorgen muss. Auch entsteht dadurch häufig ein enorm hohes Aufkommen von Verlegungsfahrten, welches auch die Kapazitäten des Rettungsdienstes enorm belastet.

Deshalb haben wir Landrat Maximilian Heimerl heute in einem Schreiben unsere Sichtweise und unsere Vorschläge dargelegt und ihn gebeten hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

 

Das Schreiben an den Landrat und die dazugehörige Antwort finden sie hier:

Schreiben der FDP/ÖDP-Fraktion im Kreistag an Landrat Heimerl

Hier die Antworten auf meine letzte Anfrage

(1)    Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben für die stationären Pflegeeinrichtungen wie mit zurückverlegten Patienten, z.B. nach einer stationären oder ambulanten Behandlung im Krankenhaus, verfahren werden muss?

(2)    Gibt es seitens des Gesundheitsamtes verbindliche Vorgaben, welche Schutzmasken durch Pflegepersonal in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungenbei Arbeiten oder Tätigkeiten am Bewohner getragen werden müssen? Community-Maske, medizinischer Mund-Nasen-Schutz, FFP2, KN95?

Die jeweiligen Einrichtungen haben zum  Teil in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eigene Hygienekonzepte entwickelt, die auch die von Ihnen in Frage 1 und 2 angesprochenen Punkte beinhalten. Unabhängig davon sind selbstverständlich alle bereits bestehende Regelungen z.B. des Arbeitsschutzes und der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben des Gesundheitsamtes.

 

(3)    Gibt es ein flächendeckendes Konzept zur regelmäßigen Reihentestung von Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis?

Es gelten die Regelungen des § 9 „Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen“ der InfektionsschutzmaßnahmenVO. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Vorgaben des Gesundheitsamtes

 

(4)    Über welche Reserven an Hygienematerial bzw. Schutzkleidung verfügt der Landkreis zurzeit und ist geplant diese Reserven weiter aufzustocken?

Es ist gibt derzeit keine konkreten Planungen zur Aufstockung der Reserven. Die aktuellen Bestände werden wir Ihnen bei Bedarf nachreichen.

Des weiteren möchten wir in Bezug auf die Contact Tracing Teams (CCT) noch folgende zwei Fragen stellen:

  1. Mit welcher Software bzw. welchen Programmen arbeiten die CCT derzeit?

Bislang arbeiten die Mitarbeiter der CTT mit unserem Dokumenten-Management-System enaio, das im gesamten LRA eingesetzt wird, sowie der staatlichen Software Survnet.

In den nächsten Tagen erfolgt der Umstieg auf die staatliche Software SORMAS-X

  1. Über welche Schnittstelle findet der Datenaustausch zum LGL, RKI, usw. statt?

Wir verwenden zur Datenübermittlung die amtliche Software Survnet.